Unter Umständen erfordert bei Kindern und Jugendlichen, gelegentlich auch bei Erwachsenen, eine kieferorthopädische Behandlung mit festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnspangen im Vorfeld einen chirurgischen Eingriff. Damit kann die Grundlage für eine erfolgreiche Zahn- bzw. Kieferfehlstellungskorrektur geschaffen werden.
Wenn Zähne im Kieferknochen verbleiben oder schräg angelegt sind und deshalb schief oder nicht herauswachsen würden, ist eine Freilegung des Zahnes erforderlich.
Dazu wird darüber liegendes Weichgewebe und eventuell ein wenig Kieferknochen entnommen. Anschließend können diese verlagerten Zähne kieferorthopädisch in den Zahnbogen eingegliedert werden. Oft handelt es sich hierbei um Eckzähne. Sie haben in der Regel eine gute Chance, gesund und in richtiger Zahnstellung integriert zu werden
Gelegentlich kommt es vor, dass im Kieferknochen zu viele Zähne angelegt sind. Überzählige Zähne sind meist kleiner als die normalen Zähne. Dennoch besteht in manchen Fällen das Risiko, dass sie die übrigen Zähne verschieben oder schädigen und Entzündungen verursachen. Die Behandlung wird meist unter örtlicher Betäubung durchgeführt.
Miniimplantate sind kleine Stifte („Pins“) aus Titan, die in den Kieferknochen eingesetzt werden. Sie dienen als Verankerung für spezielle Zahnspangen, zum Beispiel wenn einzelne Zähne bewegt werden müssen, ohne dass sich die übrigen verschieben dürfen. Diese können zum Beispiel die unbeliebte Außenspange („Headgear“) ersetzen. Nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung werden die Miniimplantate wieder entfernt.